Allgemeine Geschäftsbedingungen Computer-Service Stöwer
Stand 07/2004

§ 1 Allgemeines

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit Computer-Service Stöwer. Die Erbringung der Dienstleistung, einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskünfte erfolgen nur zu den folgenden Bedingungen. Dies gilt auch dann, wenn Computer-Service Stöwer den Kunden bei Folgegeschäften nicht nochmals auf diese AGB hinweist.
(2) Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Angebote / Vertragsabschluß

(1) Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Computer-Service Stöwer eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot unterzeichnet und schriftlich zurücksendet.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Computer-Service Stöwer sie schriftlich bestätigt.

§ 3 Folgeverträge

Ansprüche auf den Abschluss von Folgeverträgen werden für Computer-Service Stöwer aus diesem Vertrag nicht begründet.

§ 4 Preise, Preisänderungen

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Die Preise schließen die Verpackung ein. Der Kunde trägt die Fracht- und Versicherungskosten.
(3) Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von Computer-Service Stöwer; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Teilunwirksamkeit

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die den angestrebten Zweck weitmöglichst erreichen.

§ 6 Auftragsfrist

Wird der vereinbarte Auftragstermin um mehr als 2 Wochen überschritten, so kann der Auftraggeber Rechte wegen Lieferverzugs nur geltend machen, wenn Computer-Service Stöwer eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen eingeräumt wurde und diese verstrichen ist.

§ 7 Abnahme / Vertragsrücktritt

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die Ware nicht oder nur teilweise nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist Computer-Service Stöwer berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann Computer-Service Stöwer 50% des vereinbarten, der Bestellung oder dem Auftrag zugrunde liegenden Preises verlangen.

§ 8 Datensicherheit

Der Auftraggeber stellt Computer-Service Stöwer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an Computer-Service Stöwer - gleich welcher Form - übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

§ 9 Datenverlust

(1) Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten am PC eine Datensicherung durchzuführen, für Datenverlust oder Datenbeschädigung haftet Computer-Service Stöwer in keiner Form. Ausnahme davon bildet der Inhalt eines vorhandenen Service-Vertrages über Datensicherung und Backup.
(2) Für Datenverlust innerhalb eines vereinbarten Servicevertrages über Datensicherung und Backup haftet Computer-Service Stöwer, wenn der Datenverlust von Computer-Service Stöwer verursacht worden ist. Bei Schäden und Datenverlust durch Dritte (nicht durch Computer-Service Stöwer und dessen Mitarbeiter), haftet nicht Computer-Service Stöwer.
(3) Durch Ausfall der Hard- oder Software entstandenen Schäden jeglicher Art, haftet nicht Computer-Service Stöwer. Der Auftraggeber stellt Computer-Service Stöwer von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei.

§ 10 Pflichten und Haftung des Kunden

(1) Der Kunde ist für alle seine in das Internet eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Er gewährleistet, dass diese Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(2) Der Kunde ist verprflichtet, Computer-Service Stöwer von Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Computer-Service Stöwer von Rechtsverteidigungs-kosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freiszustellen.
(4) Der Kunde haftet gegenüber Computer-Service Stöwer auch für die Schäden, die Computer-Service Stöwer selbst aufgrund der in § 10 Abs. 2 genannten Vertragsverletzun-gen des Kunden entstehen.

§ 11 Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die durchgeführte Dienstleistung sofort nach Beendigung, beziehungsweise nach Rechnungsstellung, auf Mängel zu untersuchen.
(2) Etwaige offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb zwei Wochen nach Beendung der Dienstleistung schriftlich bei Computer-Service Stöwer anzuzeigen.

§ 12 Zahlung / Zahlungsverzug

(1) Zahlungen sind bei Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu leisten.
Schriftlich getroffene Skonto- oder Zahlungsvereinbarungen haben Vorrang.
(2) Gerät der Auftraggeber in Abnahmeverzug, so kann Computer-Service Stöwer Vorkasse verlangen. Die Bezahlung erfolgt in bar oder per Überweisung.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

An allen von dem Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen behält sich Computer-Service Stöwer das Eigentumsrecht vor, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen an Computer-Service Stöwer beglichen hat.

 

§ 14 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Ein Servicevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Servicevertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt im Allgemeinen 6 Monate, bei Teilzahlung 12 Monate.
(2) Die Kündigung des Servicevertrags aus außergewöhnlichem Grund kann im gegenseitigem Einvernehmen erfolgen.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 15 Widerruf und Rückgaberecht

(1) Der Kunde hat das Recht den Servicevertrag mit Computer-Service Stöwer innerhalb von 14 Tage nach Erhalt dieser Regelungen schriftlich zu widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Für die Einhaltung der Wochenfrist ist die Absendung des Widerrufs an Computer-Service Stöwer maßgebend. Den Nachweis für die fristgemäße Absendung des Widerrufs hat der Kunde zu erbringen.
(2) Im Falle eines fristgerechten Widerrufs gemäß Absatz 1, ist der Kunde an seine auf den Abschluss des Vertrags mit Computer-Service Stöwer gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden.
(3) Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, sofern Computer-Service Stöwer den Zugriff auf Leistungen mit Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist nach Satz 1 ermöglicht oder der Kunde diesen selbst veranlasst hat.
(4) Absätze 1-3 sind ausschließlich anwendbar, sofern der Anwendungsbereich des Fernabsatzgesetzes eröffnet ist.

§ 16 Drittgeschäfte

(1) Computer-Service Stöwer weist ausdrücklich darauf hin, dass dadurch, dass der Kunde Dienstleistungen Dritter (Datenbank, Shopping, Büroleistung etc.) in Anspruch nimmt (Drittgeschäfte), ausschließlich eine Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Dritten ohne Beteiligung von Computer-Service Stöwer begründet wird. Etwaige Ansprüche aus diesen Rechtsbeziehungen richten sich und richtet der Kunde ausschließlich gegen den Dritten
(2) Computer-Service Stöwer veröffentlicht die Leistungsinhalte Dritter nicht, sondern stellt nur die technischen Zugangsvoraussetzungen zur Verfügung.

§ 17 Datenschutz

Computer-Service Stöwer gewährleistet, dass personenbezogene Kundendaten lediglich im Rahmen der Vertragsdurchführung erhoben, bearbeitet, gespeichert und zu internen Marktforschungs- sowie zu eigenen Marketingzwecken genutzt werden. Personenbezogene Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen ist die Weitergabe der personenbezogenen Kundendaten an Dritte, die zur Abwicklung von Drittgeschäften gemäß § 16 Abs.1 dieses Vertrages zwischen Kunde und Partneruntemehmen erforderlich ist.

§ 18 Nutzungsrecht, Urheberrecht

(1) Die abgerufenen Leistungen und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden wird ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht übertragen. Er ist berechtigt, die abgerufene Leistung zu eigenen Zwecken zu nutzen. Die Leistungen dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Computer-Service Stöwer weder im Ganzen noch auszugsweise weitergegeben oder weiterverbreitet werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung berechtigt Computer-Service Stöwer zur außerordentlichen Kündigung. Sämtliche Vorteile, die dem Kunden aufgrund der unberechtigten ganzen oder auszugsweisen Weitergabe oder Weiterverbreitung von Leistungen zustehen, tritt der Kunde mit der Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen an Computer-Service Stöwer ab.
(2) Liegt eine ausdrückliche Genehmigung durch Computer-Service Stöwer zur Weitergabe von ausgewählten Inhalten vor, berechtigt dies den Kunden zur Veröffent-lichung der entsprechenden Inhalte im Rahmen (Frame) seiner Webpräsenz unter gleichzeitiger Übernahme einer durch Computer-Service Stöwer vorformulierten Textpassage (Disclaimer). Der Kunde verpflichtet sich, den Nutzer seiner Webpräsenz auf den Disclaimer stets deutlich hinzuweisen.
(3) Der Kunde hat Kenntnis von den Konsequenzen der Verletzung des Urheberrechtsschutzes und hier insbesondere des Datenbankschutzes gemäß dem UrheberG, die Computer-Service Stöwer oder einem Dritten zustehen.

§ 19 Haftung von Computer-Service
Stöwer

(1) Die Benutzung der durch Computer-Service Stöwer bereitgestellten Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Software, die sich über den durch Computer-Service Stöwer vermittelten Internet-Zugang laden lässt.
(2) Mängel oder Störungen sind Computer-Service Stöwer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Für sämtliche Störungen, die in den Einflussbereich des Kunden oder Computer-Service Stöwer gehören, insbesondere Störungen innerhalb oder außerhalb der Leitungsnetze ist Computer-Service Stöwer nicht verantwortlich und haftbar. Bei Mängeln oder Störungen ist Computer-Service Stöwer innerhalb einer angemessenen Frist zur Nachbesserung berechtigt. Die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften bleiben dadurch unberührt.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Computer-Service Stöwer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) bis maximal in Höhe von drei Monats-grundbeträgen. Im übrigen ist die Haftung von Computer-Service Stöwer auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Computer-Service Stöwer. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt davon unberührt.
(4) Computer-Service Stöwer übernimmt keine Gewähr für den Inhalt der Leistungen und deren Richtigkeit, insbesondere nicht dafür, dass die juristischen Informationen der zum Zeitpunkt des Abrufs geltenden Rechtslage entsprechen. Der Kunde erkennt an, dass sämtliche Informationsdienstleistungen, insbesondere Vertragsmuster lediglich Formulierungsvorschläge enthalten und dass vor Verwendung dieser Informationsdienstleistungen eine sorgfältige rechtliche Prüfung unabdingbar ist.

§ 20 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, treten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.